Herzlich Willkommen im Förderbereich der Stiftung Artenschutz!
Das Ziel der Stiftung Artenschutz ist der Erhalt existenziell gefährdeter Tierarten, für die es bislang keine ausreichende Unterstützung gibt, sowie der Schutz ihrer ursprünglichen Lebensräume.
Unsere zwei Förderprogramme umfassen ein spezielles Programm für Amphibien, den "Amphibien-Fonds", sowie ein Programm zur Förderung von Kurzzeitprojekten, die für alle taxomischen Gruppen und Arbeitsfelder des Artenschutzes offen sind.
Mehr Informationen und alle Formulare finden Sie im Downloadbereich.
Förderfähige Aktivitäten:
Förderfähige Kosten:
Nicht förderfähige Kosten:
Tierarten im Fokus sind bedrohte Tierarten unter der IUCN Red List Kriterien Critically Endangered, Endangered und Vulnerable. Andere Kategorien sind zulässig, wenn ein nachweislicher Grund zur Besorgnis besteht oder wenn Surveys von Data Deficient oder Not Evaluated Arten notwendig sind, um ihren Bedrohungsstatus zu klären.
Jeder kann sich bewerben. Anträge können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Die beantragte Höhe der Fördermittel sollte ca. 5.000 Euro möglichst nicht übersteigen. Die Entscheidungskommission behält sich vor, die beantragten Fördermittel anteilig zu genehmigen.
Geförderte Projekte laufen maximal 12 Monate. Die Projektmittel sind deshalb im Zeitraum von maximal 12 Monaten ab dem vereinbarten Projektbeginn auszugeben. Ausnahmen müssen vor der Bewerbung erfragt werden und können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die Frist für die Bewerbung für die Ausschreibung 2024 ist der 31.07.2024.
Ja, wir akzeptieren auch mehrfache Bewerbungen.