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SELBSTVERPFLICHTUNG
im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

 

Die Stiftung Artenschutz ist eine gemeinnützige Organisation. Wir stehen für Verantwortlichkeit und Transparenz, deswegen haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir haben die Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben und uns damit zur freiwilligen Selbstkontrolle verpflichtet.

Die Stiftung Artenschutz stellt im Folgenden dar, welche Ziele wir anstreben, woher die Mittel stammen und wie sie verwendet werden.

 

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Stiftung Artenschutz
Sentruper Straße 315
48161 Münster

Die Stiftung Artenschutz wurde 2001 gegründet.

 

2. Ziele, Satzung und Förderrichtlinien der Stiftung Artenschutz

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Natur-, Arten- und Umweltschutzes sowie des Tierschutzes, der Wissenschaft und Forschung, der Bildung sowie der Völkerverständigung und Entwicklungshilfe.

Hierbei sind von besonderer Bedeutung praktische Erhaltungsmaßnahmen für existenziell bedrohte Formen natürlicher biologischer Vielfalt innerhalb der Ursprungsländer.

Im Mittelpunkt der Aufgaben stehen Erhaltungsmaßnahmen für solche kritisch bedrohten Tierarten oder -unterarten, für deren Schutz bislang keine oder nicht ausreichende staatliche oder nichtstaatliche Natur- und/oder Umweltschutzinvestitionen getätigt werden oder werden können.

Maßnahmen, die durch die Stiftung gefördert werden, liegen – soweit möglich – im Bereich des in situ Schutzes. Allerdings umfasst das Aufgabengebiet auch Maßnahmen des ex situ Schutzes, wenn dies zur Verfolgung der Ziele erforderlich ist.

Die Stiftung verwirklicht ihre Ziele durch:

>> Satzung der Stiftung Artenschutz

 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Stiftung Artenschutz ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I vom 09.09.2021, St.-Nr. 27/641/03501, wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Umweltschutzes, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, des Tierschutzes sowie der Entwicklungszusammenarbeit gemäß §5 Abs.1, Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

Die Stiftung Artenschutz ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen.

 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Eine Übersicht über die wesentlichen Entscheidungsträger der Stiftung Artenschutz finden Sie >> hier.

 

5. Tätigkeitsbericht

>> Hier finden Sie unsere letztes Jahresbericht.

In unserem Internet-Newsletter, auf den Projektseiten unserer Internetseite sowie in der Rubrik "Aktuelles" informieren wir mehrmals im Jahr über unsere Arbeit und aktuelle Entwicklungen in unseren Projekten.

 

6. Personalstruktur

Stiftung Artenschutz zum 01.06.2023

1 Vollzeitstelle, 2 Teilzeitstellen

 

7. Angaben zur Mittelherkunft

Siehe Seite 2 des Finanzberichts.

 

8. Angaben zur Mittelverwendung

Siehe Seite 3 des Finanzberichts.

 

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten

Die Stiftung Artenschutz ist Mitglied des Europäischen Zoo- und Aquarienverbandes (EAZA) und des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.

Eine Übersicht unserer Partner finden Sie >>hier

 

10. Jährliche Zuwendungen von mehr als 10% der gesamten Jahreseinnahmen

In 2022 lagen keine Zuwendungen von privaten oder juristischen Personen vor, die mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachten.